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Die bereitgestellten Bebauungspläne dienen lediglich als Vorabinformation und ersetzen keine offizielle Beratung im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Kötz. Auskünfte und Erläuterungen zu den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen erteilt das Bauamt der VG Kötz. Selbstverständlich liegen diesbezügliche Unterlagen zur Einsicht vor.
Informationen über Baupläne im Genehmigungsverfahren erhalten Sie unter der folgenden Telefonnummer.
Bauamt
Rathaus der VG Kötz, 2. Stock, Zimmer 2.02
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